Der laizistische Staat definiert sich durch:
- die Abwesenheit von religiösen Symbolen innerhalb des öffentlichen Raumes
- die Einführung eines für alle Schüler gleichwertigen Werteunterrichts, der offensichtlich nicht von kirchlichen Amtsträgern unterrichtet werden darf
- die Einsparung der staatlichen Ausgaben für kirchliche Einrichtungen
- das Recht des Einzelnen, seine steuerlichen Abgaben frei zu verteilen und nicht (wie in Luxemburg) durch die Verpflichtung, den Großteil der katholischen Kirche zu überlassen
- Transparenz des kirchlichen Vermögens und ihrer Besitztümer
- eine Unvereinbarkeit zwischem politischen und kirchlichem Mandat