Wenn Sie in Luxemburg getauft worden sind und gerne aus der Kirche austreten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Schicken Sie das betreffende Formular unterzeichnet per Email (als eingescanntes Dokument, da Unterschrift notwendig) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (mit Kopie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
  • Schicken Sie das betreffende Formular unterzeichnet, per eingeschriebenem Brief, an folgende Adresse: 

Monsieur le Vicaire général
​Administration diocésaine
​4, rue Génistre
​B.P. 419
​L-2014 Luxembourg

Vergessen Sie nicht eine Kopie Ihres Personalausweises anzuhängen. Das ist nötig, damit das Bistum Ihren Antrag verwalten kann.

Falls Sie den Ort un das Datum Ihrer Taufe nicht (mehr) genau wissen, geben Sie den damaligen Wohnort und ein ungefähres Datum an.

Download:

Formular für den Austritt aus der Kirche (in französicher Sprache, version juin 2022)

Fragen zum Austritt

Warum überhaupt austreten?

Die Gründe, die für einen Kirchenaustritt sprechen sind mannigfaltig. Für die einen ist der Austritt eine Formalität, da sie in ihrem bisherigen Leben nur wenig mit kirchlichen Riten und Lehren zu tun hatten. Andere stellen fest, dass sie im Verlauf ihres Lebens andere Werte und Prioritäten vertreten als die, die von der Kirche postuliert werden. Für letztere ist der Autritt also eine logische Konsequenz aus persönlichen Denkvorgängen. Weiterhin kann ein Verlassen der Kirche aber auch in der Unvereinbarkeit zwischen den sowohl historischen als auch aktuellen Ausprägungen der kirchlichen Lehren mit dem eigenen Gewissen begründet liegen. Der Akt des Austretens ist somit in vielfacher Hinsicht ein symbolischer Vorgang auch wenn es keine direkten finanziellen Konsequenzen gibt.

Muss der Austritt begründet werden?

Die persönlichen Gründe für den Kirchenaustritt müssen nicht begründet werden. 

Wieso muss ich angeben wann und wo ich getauft wurde?

Die katholische Kirche führt kein zentrales Register ihrer "Mitglieder". Der Beitritt und damit auch der Austritt werden im Taufregister der Pfarrei vermerkt, in der die Taufe stattgefunden hat. Daher ist es notwendig, diese Informationen anzugeben, damit die Mitarbeiter der Kirche wissen, in welchem Register sie suchen müssen. Häufig finden Sie diese Informationen auch im Familienbuch Ihrer Eltern.

Was machen wenn ich nicht weiß wo und wann ich getauft wurde?

Wenn Sie diese Informationen nicht (mehr) wissen und auch nicht auffinden können, dann geben Sie ein ungefähres Datum an und nennen Sie den Wohnort Ihrer Eltern zum wahrscheinlichen Zeitpunkt der Taufe.

Wieso sollte ich AHA Lëtzebuerg in Kopie meines Ausstrittsantrages per Email setzen?

Wir interessieren uns nicht dafür, wer in Luxemburg aus der Kirche austreten möchte. Wir führen lediglich eine Statistik über die Anzahl der Anträge auf Kirchenaustritt, um unseren Forderungen nach einer (noch) stärkeren Trennung von Kirche und Staat noch mehr Gewicht zu verleihen, denn dies zeigt, wie sehr die Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft abnimmt.

Kann man Einträge im Taufregister löschen lassen?

Taufregister sind für die Ewigkeit – wie das Taufsakrament. Auch nach einem Kirchenaustritt bleibt der Eintrag in den Kirchenbüchern erhalten. Das ist konfliktträchtig: Die Frage, ob das »Recht auf Vergessenwerden« auch für die kirchlichen Matrikel gilt, sorgt immer wieder für Konflikte und Unverständnis, wenn entsprechende Löschbegehren abgelehnt werden. Und das werden sie immer. (Siehe diesen Blogeintrag für weitere Erklärungen)

Was passiert mit meinen Daten? 

Wenn Sie bei einer Abmeldung per E-mail AHA Lëtzebuerg in Kopie setzen, werden Ihre Daten bei uns nicht gespeichert. Es dient ausschließlich dazu unsere Statistik über Austritte zu führen.

Wie sieht es mit kirchlicher Trauung, Taufpatenschaft u.ä. aus?

Im Prinzip sollte man als zukünftiges Nicht-Kirchenmitglied nicht erwarten, zu kirchlichen Ritualen und Zeremonien zugelassen zu werden. Aber das wollen Sie wahrscheinlich eh nicht wenn Sie aus der Kirche austreten wollen.

Die soziale und persönliche Bindung welche mit einem Patenkind und seiner Familie aufgebaut wurde wird durch einen Kirchenaustritt natürlich nicht automatisch aufgelöst. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken und pflegen Sie diese Beziehung einfach weiterhin.

Nicht-kirchliche Trauungen sind genau so schön und feierlich wie kirchliche Trauungen. Sie lassen sich sogar noch persönlicher und bedeutsamer gestalten, wenn Sie mit einem humanisteschen Zeremonienmeister / einer humanistischen Zeremonienmeisterin zusammen geplant werden. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass Sie nach dem Austritt keine kirchliche Trauung haben können.

Wie werden Nicht-Kirchenmitglieder bestattet?

Die Frage nach den Modalitäten der Bestattung sind für viele Menschen von großer Bedeutung. Als Nicht-Kirchenmitglied sollte man aber von der Hypothese ausgehen, dass kein Pfarrer während der Trauerfeier anwesend sein wird.

Im Falle eines Zivilbegräbnisses muss ein Antrag an die zuständige Gemeinde gerichtet werden, damit ein Vertreter der Gemeinde die Zeremonie durchführt. Das ist ganz einfach und wird genau so gemacht wie wenn ein religiöse Begräbniss bei der Gemeinde angemeldet wird.

Viele Konfessionslose wählen eine Feuerbestattung, wobei die Asche in einer Urne aufbewahrt wird. Anschliessend kann die Urne auf dem Friedhof in einem Urnengrab oder einem Kolumbarium beigsetzt werden, bzw. die Asche wird auf einem speziellen Rasen oder auf einem Waldfriedhof verstreut. Für die Einäscherung in Luxemburg ist das Krematorium in Hamm (http://www.crema.lu) zuständig ist. Seit 2010 gibt es, in einigen Gemeinde, Waldfriedhöfe (siehe hierzu: https://environnement.public.lu/fr/natur/forets/cimetieres_forestiers.html).

Wie kann ich aus der Kirche austreten, wenn ich nicht in Luxemburg getauft worden bin, sondern in einem anderen Land?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab in welchem Land Sie getauft worden sind. 

En France "la demande s'effectue uniquement par lettre datée et signée, accompagnée d'une photocopie d'une pièce d'identité (portant la même signature), adressée à l'évêché dont dépend la paroisse du baptême. Il faut indiquer le nom de la paroisse où a eu lieu le baptême, et la date approximative, si on connaît ces indications ; ainsi que le nom de jeune fille de la mère (cela est utile dans certains cas). Mais il est inutile d'écrire à la paroisse du baptême qui ferait simplement suivre la demande à l'évêché : c'est une source de complications et de confusions. Le curé de la paroisse du baptême porte, dans le Registre des Baptêmes, la mention de l'apostasie. L'évêché envoie ensuite une attestation au demandeur.  En général, l'Église catholique se contente d'apposer une mention d'apostasie en marge du registre de baptême, sans supprimer le nom du registre." (https://fr.wikipedia.org/wiki/Débaptisation)

In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden. Mehr Infos finden Sie hier: https://www.kirchenaustritt.de/deutschland.htm