Eignet sich ein Testament, um in die Wege zu leiten dass ihre Abschiedszeremonie eine glaubens- und religionsfreie Zone wird?

AHA Lëtzebuerg hat bei einem Notar nachgefragt.

Ein Testament wird in den allermeisten Fällen erst einige Tage nach dem Tod und somit nach dem Begräbnis oder der Einäscherung einer Person aufgemacht.

In diesem Falle ist es natürlich zu spät.

Hat man also konkrete Vorstellungen, was nach dem Tod mit einem geschehen soll (Begräbnis / Einäscherung), betreffend eine Zeremonie (ohne Religion und Kirche), oder betreffend den konkreten Ablauf der Zeremonie, so sollte man dies unbedingt zu Lebzeiten mit engen Vertrauenspersonen im Detail geklärt haben. Im Idealfall sollten dies die Familienangehörigen sein, die sich nach dem Tod einer Person um diese Angelegenheiten zu kümmern haben.

Ein Testament ist jedenfalls prinzipiell ungeeignet, um in die Wege zu leiten dass ihre Abschiedszeremonie eine glaubens- und religionsfreie Zone wird.