Das katholische Theaterstück mit dem Thema „Es geht mir nicht ums Geld, also gib mir mehr Geld“ ist seit gestern um einen weiteren Akt reicher. 30 Ex-KatechetInnen haben laut Medienberichten doch tatsächlich Klage gegen Katholikenchef Hollerich eingereicht. Was oberflächlich betrachtet vielleicht skurril erscheint, verdient aber durchaus einen Blick hinter die Kulissen. Mehrere Fragen drängen sich nämlich auf.

2011 versprach das Bistum den besagten KatechetInnen eine Karriereaufwertung (sprich eine Gehaltserhöhung), wenn diese ein Bachelor en Pédagogie Religieuse am Institut de Pédagogie Religieuse („Rebranding“ des Institut catéchétique de Luxembourg) absolvieren würden. Komischerweise beschränkte sich die sogenannte christliche Nächstenliebe des Bistums auf diesen theoretischen Rat: den betroffenen KatechtInnen blieb nämlich eine praktische Gehaltserhöhung seitens des Bistums verwehrt. Ob der Staat dem Bistum jährlich aber mehr Geld für diese Personen bezahlte (i.e. Bachelor-Niveau) wäre zu untersuchen.

Im Rahmen der Konvention betreffend die Trennung von Kirche und Staat hat der Staat die betroffenen Personen jetzt als Angestellte übernommen und gemäß Sekundarschulabschluss bezahlt, so wie die besagten Personen auch (mit Steuergeldern) via das Bistum vergütet worden waren. Für die Arbeiten, die von den besagten Personen jetzt ausgeführt werden, ist jedoch ein Sekundarschulabschluss und kein Bachelor erforderlich. Dass die betroffenen Personen jetzt ein Bachelor en Pédagogie Religieuse besitzen, spielt dabei unserer Ansicht nach überhaupt keine Rolle. Dies ist in allen anderen Bereichen genauso. Bewirbt man sich mit einem Masterdiplom in Astronomie auf einen staatlichen Sekretariatsposten (rédacteur), für den ein Sekundarschulabschluss verlangt wird, so wird man auch nur gemäß diesem und nicht nach dem Masterdiplom in Astronomie bezahlt.

Dass das Studium des Bachelor en Pédagogie Religieuse 2011 unter dem damaligen CSV-Hochschulminister über eine ministerielle Verordnung überhaupt eine Anerkennung als Hochschulstudium erhielt, ist ein ganz anderer Skandal, der jedoch die Bindung der CSV zur Kirche sehr deutlich zeigte. In der Verordnung wurde die Anerkennung an zwei Bedingungen geknüpft, welche innerhalb des ersten Jahres zu erfüllen seien: "Le programme doit être structuré en modules comprenant des valeurs de crédits ECTS ainsi que des objectifs d'apprentissage précis." Der damalige CSV-Hochschulminister erkannte also tatsächlich ein Studienprogramm an, welches noch nicht einmal existierte, welches noch nicht einmal auf dem Papier definiert war. Eine wohl einmalige Vorgehensweise im Hochschulwesen. Es sei die Frage erlaubt, ob denn das besagte Diplom eigentlich überhaupt das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde? 

 

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